1x1 Oldtimer-Steuer leicht gemacht: Rechner für Old- & Youngtimer

Oldtimer-Steuer leicht gemacht: Rechner für Old- & Youngtimer

Kfz-Steuer für Oldtimer berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

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Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Ihren Oldtimer benötigen Sie keinen Steuer-Rechner. Die Oldtimer-Steuer für alle Kraftfahrzeuge beträgt 191,73 € pro Jahr. Bei Motorrädern werden 46,02 € pro Jahr als Steuer berechnet.

Ein top gepflegter Oldtimer ist mehr als nur ein alter Wagen. Er ist Wertanlage und Liebhaberobjekt in einem. Für den Besitzer ist er so etwas wie der größte Stolz in der Garage. Viele Fahrzeuge sind technisch noch so in Ordnung, dass sie im Straßenverkehr bewegt werden dürfen oder mindestens auf Ausstellungen gezeigt werden können. Trotzdem müssen die Halter von Oldtimern Steuer für ihr Liebhaberobjekt zahlen.

Seit dem 1. Oktober 2017 werden auch für Oldtimer-Zulassungen Saisonkennzeichen vergeben. Mehr dazu beim Bundesanzeiger

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Oldtimer

  • In Deutschland sind derzeit vorwiegend Autos steuerbegünstigt, die sehr umweltfreundlich unterwegs sind. Das beste Beispiel dafür sind Elektroautos, die für einige Jahre nach der Erstzulassung steuerbefreit sind. Oldtimer sind zwar häufig hervorragend gepflegt und sehen optisch äußerst stilvoll aus, doch umweltfreundliches Fahren gehört nicht zu ihren Stärken. Trotzdem gelten für die alten Fahrzeuge unter bestimmten Umständen Steuererleichterungen.

    Hintergrund ist, dass es sich hier um die Erhaltung von historischen Gegenständen handelt. Das ist im Sinne von Politik und Gesellschaft und aus kultureller Sicht nachvollziehbar und erwünscht. Deswegen werden für Oldtimer Steuererleichterungen eingeräumt. Sie sorgen dafür, dass der Besitzer, der häufig noch einen weiteren Wagen zur täglichen Nutzung besitzt oder der sogar mehrere Wertobjekte sein Eigentum nennt, in finanzieller Hinsicht nicht zu sehr belastet wird. Damit trägt man einerseits dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit Rechnung, andererseits wird man aber auch dem Besitzer gerecht, der unter Umständen viel Geld in die Erhaltung seines alten Wagens steckt.

    Auf jeden Fall begeistern sich nicht nur die Besitzer und die Fahrer an den Fahrzeugen, sondern auch die Zuschauer. Die Zahl der Anhänger und der Besitzer hat in den vergangenen Jahren auch vor dem Hintergrund, dass die Wagen sich gut als Wertanlage eignen, eher noch zugenommen. Hinzu kommt, dass alte Fahrzeuge meist nicht regelmäßig gefahren werden. Auch deshalb ist eine geringe Besteuerung angemessen.
  • Für einen Oldtimer ist die Kfz-Steuer auf eine Summe von jährlich 191,73 € begrenzt. Die Steuer ist pauschal festgesetzt, die Regelung ist im Paragrafen 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) festgeschrieben. Das heißt, es fällt keine komplexe Berechnung der Steuer an, und sie ändert sich auch nicht nach der Motorenstärke. Damit die Pauschalsteuer angesetzt werden dürfen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Die Pauschalsteuer kommt zur Anwendung, wenn der Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassen ist. Alternativ muss ein rotes Kennzeichen verwendet werden. Sofern das nicht der Fall ist und beide Voraussetzungen nicht zu erfüllen sind, muss die Kfz-Steuer separat berechnet werden. Die Pauschalsteuer darf dann nicht geltend gemacht werden.

    Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist eine Erstzulassung von über 30 Jahren vor dem eigentlichen Kaufdatum. Für einen Youngtimer muss die Erstzulassung innerhalb von 20 Jahren bis zu 29 Jahren vor dem Datum des Kaufs liegen. Allerdings sind Youngtimer nicht steuerbegünstigt, sie fallen nicht unter die Pauschalbesteuerung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Lediglich ein Oldtimer ist durch das H-Kennzeichen oder das rote Kennzeichen dazu berechtigt.

    Sofern an dem Wagen Umbauten vorgenommen wurden, muss das in den ersten zehn Jahren nach der ersten Zulassung geschehen sein. Bei späteren Umbauten werden diese nicht mehr akzeptiert, das Fahrzeug verliert dadurch seinen H-Status.
  • Wer einen Oldtimer besitzt, der nicht für die Zulassung mit einem roten oder einem H-Kennzeichen infrage kommt, greift zur Berechnung der Kfz-Steuer auf die Besteuerung herkömmlicher Fahrzeuge zurück. Ist der Wagen mit einem Ottomotor oder mit einem Dieselmotor ausgestattet, sind für die Höhe der Steuer die Schadstoffklasse und der Hubraum ausschlaggebend. Tendenziell muss der Kfz-Halter bei einem alten Fahrzeug mit einer entsprechend hohen Steuer rechnen, weil auch die Schadstoffklasse recht hoch sein wird.

    Das gilt auch für einen Youngtimer, der von der attraktiven Pauschalbesteuerung eines Oldtimers vollständig ausgenommen ist. Bei diesen Wagen zahlt der Halter für seine Leidenschaft im Vergleich zum Oldtimer mit H-Kennzeichen und im Vergleich zu modernen Autos der neuesten Generation eine hohe Steuer. Für die Berechnung der herkömmlichen Steuer kann unser Kfz-Steuerrechner verwendet werden. In den Onlinerechner sind nur wenige Daten einzugeben, um die Kfz-Steuer für das Fahrzeug zu berechnen.
  • Ob ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen ist, muss der Halter in der Hauptuntersuchung beim TÜV klären. Ein nachträglich eingebautes Navigationssystem ist zum Beispiel nicht erlaubt. Lediglich Änderungen am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung üblich waren, werden bei der Hauptuntersuchung anerkannt. Die Umbauten müssen also aus der Zeit des Oldtimers stammen, Neuerungen dürfen nicht enthalten sein. Im besten Fall erhält man den Wagen weitgehend im originalen Zustand. Eine Restauration ist möglich und gewünscht, es dürfen aber keine Bauteile aus jüngeren Baureihen des Modells verwendet werden.

    Besonders zu achten ist auf die Motorisierung. Wer den Status als Oldtimer bei einem Gutachter prüfen lässt, muss beachten, dass die Steuervergünstigung nur greift, wenn ein TÜV-Prüfer die Untersuchung bestätigt. Wichtig für die Zulassung ist außerdem, dass die Fortbewegung mit dem Wagen oder sogar der Transport von schweren Gütern nicht mehr ausschließlich im Vordergrund stehen darf. Vielmehr muss es ein Anliegen des Halters sein, das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut zu pflegen und zu erhalten. Nur dann ist eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen möglich.
  • Nicht nur ein Kraftfahrzeug kann historischer Natur sein. Auch Lastkraftwagen, Traktoren und Motorräder können so alt sein, dass sie als historische Fahrzeuge gelten. Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz gibt es allerdings nur die Unterscheidung nach Krafträdern und Kfz. Für ein Kraftrad fallen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz jedes Jahr pauschal 46,02 € an Steuern an. Für Lkw gilt der Steuersatz wie für einen Pkw, sodass hier 191,73 € im Jahr zu zahlen sind.

    Das gilt auch für einen Traktor, der mit einem Oldtimerkennzeichen zugelassen ist. Sofern der Traktor lediglich und ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird und deshalb ein grünes Kennzeichen hat, entfällt die Steuer. Ob diese Regelung bei einem historischen Fahrzeug ebenfalls nutzbar ist, hängt sehr davon ab, ob der Traktor zur landwirtschaftlichen Arbeit überhaupt noch eingesetzt werden kann.
  • Bei einem Motorrad ohne die Zulassung als Oldtimer liegt die Steuer bei einem festen Satz von 1,84 € für jede angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum. Erst wenn das Motorrad eine Motorengröße von mehr als 620 Kubikzentimeter hat, ist es möglich, durch ein H-Kennzeichen oder durch ein rotes Kennzeichen an Steuern zu sparen.

    Doch gerade bei Motorrädern lassen sich mit einem Saisonkennzeichen Steuern sparen. Das Motorrad wird dann nur in den warmen Monaten zugelassen, Steuern und Versicherungen fallen dann nur in dieser Zeit an. Besonders für ein wertvolles altes Fahrzeug ist es sehr sinnvoll, sich die Anmeldung für die warme Saison zu überlegen. Im Winter wird das Motorrad dann geschützt vor Regen, vor Kälte und Schnee in der trockenen Garage aufbewahrt und bleibt dadurch lange erhalten.

    Seit Oktober 2017 ist für ein Oldtimer-Motorrad auch eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich. Damit sparen die Besitzer der wertvollen Zweiräder in doppelter Hinsicht. Ist das H-Kennzeichen für einen Pkw erteilt, darf es auf mehrere Wagen übertragen werden, sofern sie ebenfalls als Oldtimer zugelassen sind. Wird also jeweils nur ein Fahrzeug mit historischem Status gefahren, muss auch nur einmalig Steuer bezahlt werden. Damit ist es ebenfalls möglich, Steuern zu sparen.


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