1x1 Motorrad Kfz-Steuer-Rechner: Schnelle Steuerermittlung für Motorräder

Motorrad Kfz-Steuer-Rechner: Schnelle Steuerermittlung für Motorräder

Motorradsteuer schnell und einfach berechnen

Sie haben weniger als 125 ccm eingegeben und sind somit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

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Die Kfz-Steuer für Motorräder ist lediglich abhängig vom jeweiligen Hubraum (cm³ / ccm). Die Berechnung übernimmt unser Kfz-Steuer Rechner für Motorräder für Sie. Mit der Live-Berechnung erhalten Sie die Höhe der zu erwartenden Steuer für Ihr Motorrad sofort und ohne Aufwand.

Die Motorradsteuer ähnelt in mehrfacher Hinsicht der Kraftfahrzeugsteuer. Die gesetzlichen Grundlagen für die Motorradsteuer sind unter anderem im Kraftfahrzeugsteuergesetz zu finden. Die Steuer für Motorräder ist tendenziell etwas günstiger als für Pkw. Deshalb sehen viele Motorradfahrer die Nutzung des Kraftrads gerne als Hobby an, das man sich neben einem Pkw noch leisten möchte. Ebenso gibt es aber auch viele Motorradfahrer, die ausschließlich mit dem Zweirad fahren und kein Auto besitzen.

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Info: Der § 2 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) definiert Leichtkrafträder als Krafträder, deren Nennleistung maximal 11 kW und deren Hubraum - falls der Antrieb ein Verbrennungsmotor ist - über 50 cm³, jedoch maximal 125 cm³, groß ist.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Motorräder

  • Wie die Kraftfahrzeugsteuer ist auch die Motorradsteuer eine Bundessteuer. Besteuert wird der Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer ein Motorrad besitzt und aktiv im Straßenverkehr nutzen kann. Zuständig für die Erhebung und die Vereinnahmung der Motorradsteuer ist die Zollverwaltung. Sie bedient sich zur Ausführung der hoheitlichen Aufgaben der Hauptzollämter, sie erheben die Motorradsteuer.

    Rund zwei Wochen nach der Zulassung des Motorrads erhält der Halter des Kraftrads einen Bescheid des Hauptzollamts, nach dem er ab sofort als Halter bei der Steuerbehörde bekannt ist und somit steuerpflichtig ist. Der Bescheid wird nur einmalig versandt, er ist gültig, bis sich an der Steuerpflicht des Halters etwas ändert oder bis der Steuersatz durch die Behörden angehoben wird.
  • Die Anmeldung des Motorrads wird bei der zuständigen Zulassungsstelle durchgeführt. Mit der Zulassung geht ein Bescheid an das örtlich verantwortliche Hauptzollamt. Für die Zulassung ist ein elektronischer Versicherungsnachweis nötig, er wird beim Versicherer angefordert. Der Halter des Kraftrads benötigt außerdem einen Personalausweis oder einen Reisepass. Hinzu kommt die Zulassungsbescheinigung mit Teil 1 und 2, sie entsprechen dem früheren Fahrzeugbrief und dem Fahrzeugschein.

    Die Motorradsteuer wird von einem Konto eingezogen, deshalb ist eine aktuelle Bankverbindung erforderlich. Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Einzugsermächtigung vom Halter unterschrieben. Danach ist die Behörde berechtigt, die Steuer einzuziehen. Sofern der Halter des Kraftrads und der Kontoinhaber zwei unterschiedliche Personen sind, muss die Einzugsermächtigung von beiden Personen unterschrieben werden. Anderenfalls ist die Behörde nicht berechtigt, die Steuer vom Konto einzuziehen.

    Sofern für die Zulassung Besonderheiten zu beachten sind oder wenn sich der Motorradhalter nicht sicher ist, lohnt sich ein Anruf bei der Zulassungsstelle, um nicht mehrfach vor Ort erscheinen zu müssen. Sobald die Zulassung abgeschlossen ist, gehen die Daten der Zulassungsstelle automatisch an die Zollverwaltung. Das zuständige Hauptzollamt stellt dann auf der Basis der übermittelten Daten einen Steuerbescheid für das Motorrad aus und schickt ihn an den Steuerschuldner. Zeitgleich wird die Steuer vom angegebenen Konto eingezogen.
  • Die Steuer für ein Motorrad wird nach dem Hubraum ermittelt, sie wird pro angefangenen 25 Kubikzentimetern festgelegt. Die Höhe der Steuer beträgt pro angefangenen 25 Kubikzentimetern 1,84 €. Dieser Steuersatz wurde im Jahr 1955 festgelegt und seit diesem Zeitpunkt nicht verändert. Wer den genauen Betrag der Motorradsteuer ermitteln will, benötigt den Hubraum und den Zeitraum, für den das Kraftrad angemeldet werden soll.

    Vor dem Hintergrund der einfachen Ermittlung und der geringen Steuersätze wird deutlich, warum das Motorrad für viele Halter als eine günstige und somit attraktive Alternative zum Kraftfahrzeug gilt. Folgendes Beispiel zeigt, wie die Motorradsteuer von Hand zu berechnen ist: Bei einem Hubraum von 750 Kubikzentimeter berechnet sich die Steuer auf 55,20 €, der Betrag wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz auf den nächsten Euro abgerundet und beträgt damit 55 €.
  • In der Regel sind Klein- und Leichtkrafträder von der Besteuerung befreit. Voraussetzung dafür ist, dass ihre maximale Leistung unter 11 kW oder 15 PS liegt und dass die Größe des Hubraums 125 Kubikzentimeter nicht überschreitet.

    Hintergrund der Befreiung von der Steuerpflicht ist, dass der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zur Höhe der Einnahmen aus der Besteuerung liegen würde. Das heißt, die Steuerbehörde würde im Vergleich zu dem Aufwand, den sie für die Abwicklung der Verwaltung betreibt, zu geringe Einnahmen aus der Motorradsteuer erzielen.

    Deshalb ist es aus finanziellen Gründen sinnvoller, diese kleinen Motorräder aufgrund ihres geringen Motorvolumens von der Besteuerung auszunehmen. Anders sieht es bei Quads, bei Buggys oder Trikes aus. Diese Fahrzeuge sind in der Regel steuerpflichtig.
  • In der Regel sind Klein- und Leichtkrafträder von der Besteuerung befreit. Voraussetzung dafür ist, dass ihre maximale Leistung unter 11 kW oder 15 PS liegt und dass die Größe des Hubraums 125 Kubikzentimeter nicht überschreitet.

    Hintergrund der Befreiung von der Steuerpflicht ist, dass der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zur Höhe der Einnahmen aus der Besteuerung liegen würde. Das heißt, die Steuerbehörde würde im Vergleich zu dem Aufwand, den sie für die Abwicklung der Verwaltung betreibt, zu geringe Einnahmen aus der Motorradsteuer erzielen.

    Deshalb ist es aus finanziellen Gründen sinnvoller, diese kleinen Motorräder aufgrund ihres geringen Motorvolumens von der Besteuerung auszunehmen. Anders sieht es bei Quads, bei Buggys oder Trikes aus. Diese Fahrzeuge sind in der Regel steuerpflichtig.
  • Wer sein Motorrad nur für eine bestimmte Zeit im Jahr anmeldet und deshalb ein Saisonkennzeichen verwendet, muss auch nur für diesen Zeitraum anteilig Steuern bezahlen. Die Steuer wird dabei nach Tagen genau berechnet. Wenn man also im Winter nicht mit dem Motorrad fährt und das Fahrzeug bei schlechtem Wetter in der Zeit von Oktober bis Februar nicht anmeldet, sind in dieser Zeit keine Versicherungsbeiträge zu zahlen. Ebenso fällt in dieser Phase keine Steuer an.

    Durch die Nutzung des Saisonkennzeichens lassen sich also die laufenden Kosten für das Kraftrad noch einmal deutlich senken. Wissen muss man, dass das Fahrzeug in der Phase der Abmeldung nicht im Straßenverkehr geführt werden darf. Es darf auch nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden. Wer sein Motorrad im Winter abmeldet, stellt es also am besten in der heimischen Garage ab oder auf einem Stellplatz, der nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehört.
  • Für die Berechnung der Motorradsteuer sind die Abgasemissionen nicht von Bedeutung. Obwohl ein Motorrad natürlich ebenfalls Abgase verursacht und damit der Umwelt schadet, wird der CO₂-Anteil nicht für die Ermittlung der Steuer herangezogen. Damit unterscheidet sich die Motorradsteuer deutlich von der Kfz-Steuer. Hier spielt der CO₂-Anteil bei der Ermittlung der Steuerhöhe eine enorme Rolle. Fahrzeuge mit einem sehr geringen Anteil an CO₂-Emissionen werden weitaus günstiger besteuert als Fahrzeuge, deren Ausstoß an CO₂ an der oberen Grenze liegt.

    Eine Anpassung der Motorradsteuer entsprechend den Vorgaben der Kfz-Steuer wird in Politik und Öffentlichkeit immer wieder diskutiert. Ob sich diese Änderung durchsetzt, bleibt allerdings abzuwarten. Voraussetzung dafür wäre eine neue Abgasvorschrift von der Europäischen Union. Interessierte Motorradfahrer sind gut beraten, die Diskussion zu verfolgen, ohne eine Kaufentscheidung davon allerdings abhängig zu machen. Bis eine entsprechende Entscheidung getroffen wäre und bis sie auf der Ebene der Mitgliedsländer umgesetzt wäre, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen, sodass die Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Motorrads derzeit nicht von einer Änderung der Besteuerung beeinflusst werden sollte.
  • Die Motorradsteuer ist etwas leichter zu berechnen als die Kraftfahrzeugsteuer. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich mithilfe unseres Onlinerechners über die zu erwartende Höhe der Motorradsteuer zu informieren. Dazu gibt es im Internet einige gut durchdachte und leicht zu bedienende Onlinerechner. Hier sind für eine konkrete Berechnung der Steuer nur wenige Daten erforderlich. Dazu gehört der Hubraum des Fahrzeugs in Kubikzentimeter. Außerdem ist anzugeben, ob das Fahrzeug für eine Saison zugelassen oder ob es das ganze Jahr über betrieben wird. Mit Hilfe diese Daten erfährt der Halter kurzfristig, mit welcher Steuer er für sein Kraftrad zu rechnen hat.

  • Bei der Berechnung der Steuer spielt letztlich nur der Hubraum eine Rolle. Die Abgasemissionen werden zur Ermittlung bisher nicht herangezogen. Ein Biker kann die Steuer also nur verringern, wenn er eine Maschine mit einem geringen Hubraum wählt. Eine andere Variante, die Steuer zu reduzieren, ergibt sich durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens. Wer sein Motorrad nur im Sommer oder in der warmen Jahreszeit nutzt, sollte es in den kalten Monaten abmelden. So lassen sich die Beiträge für Versicherungen und auch für die Steuer Jahr für Jahr erheblich verringern.


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