1x1 Anhänger-Steuer einfach berechnen: Ihr Rechner für Anhänger-Kfz-Steuer

Anhänger-Steuer einfach berechnen: Ihr Rechner für Anhänger-Kfz-Steuer

Kfz-Steuer für Anhänger berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

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Die Höhe der Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger ist abhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Der Maximalbetrag für Anhänger beträgt jedoch 373 €. Wie hoch die Kfz-Steuer genau für Ihren Anhänger ist, lässt sich mit dem Anhänger-Steuer Rechner schnell und einfach berechnen. Durch die Live-Berechnung wissen Sie sofort, mit wie viel Steuer Sie zu rechnen haben.

Anhänger für den Pkw müssen ebenso zugelassen werden wie das Kraftfahrzeug selbst. Entsprechend fällt auch eine Kfz-Steuer für den Anhänger an. Unter bestimmten Umständen kann man sich allerdings von der Steuerpflicht befreien lassen.

zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs Anhängerzuschlag pro Jahr
unter 10 t 373,24 €
10 t bis unter 12 t 447,89 €
12 t bis unter 14 t 522,54 €
14 t bis unter 16 t 597,19 €
16 t bis unter 18 t 671,84 €
über 18 t 894,76 €

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Anhänger

  • Als Anhänger ist ein Fahrzeug definiert, das nicht selbstständig fährt und aus diesem Grund von einem motorisierten Fahrzeug gezogen werden muss. Anfang 2017 waren in Deutschland über sieben Millionen Kfz-Anhänger gemeldet. Auf Autobahnen kennt man die großen Gespanne, wenn ein Kfz oder ein Wohnmobil einen Anhänger hinter sich herziehen. Aber auch aus der Land- und Forstwirtschaft sind Anhänger bekannt. Hinzu kommen Sportanhänger für den Pferdetransport, den Hundetransport oder den Transport von Booten oder ähnlichen langen Sportgeräten.

    Ein Anhänger wird bei der Zulassungsstelle angemeldet, bekommt ein Nummernschild und ist damit wie ein normaler Pkw steuerpflichtig.

    Im privaten Gebrauch werden viele Anhänger für den Transport von großen oder sperrigen Gegenständen genutzt. Auch bei Umzügen oder im gewerblichen Gebrauch sind sie vielfältig einsetzbar. Anhänger unterscheiden sich nach der Zahl der Achsen, nach den Bremsen und nach der Art, der Deichsel. Vor allem aber gibt es Unterschiede bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts und der Stützlast.
  • Um die Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger zu berechnen, sind nur wenige Daten erforderlich. Pro 200 Kilogramm Gewicht sind 7,46 € fällig. Die Basis bildet das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Außerdem wird nicht das genaue Gewicht angenommen. Pro angefangene 200 Kilogramm setzt man einen Pauschalwert fest. Im Ergebnis kostet dadurch ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm genauso viel wie ein Hänger mit 650 Kilogramm oder mit 800 Kilogramm.

    Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Berechnung in der Praxis erfolgt: Bei einem Anhänger von 750 Kilogramm sind 4 × 200 Kilogramm die Basis der Kalkulation. Multipliziert man die Steuer von 7,46 € pro 200 Kilogramm mit vier, errechnet sich die Steuer zu 29,84 € im Jahr. Ein Anhänger mit einem recht geringen Gesamtgewicht ist also nicht kostspielig. Bei einem großen und schweren Hänger kann die Steuer allerdings schnell in die Höhe gehen.
  • Für schwere Anhänger von maximal 10.000 Kilogramm Gesamtgewicht ist eine maximale Höchstgrenze von 373,24 € im Jahr angesetzt. Auch ein Hänger mit einem noch höheren Gesamtgewicht würde nicht mehr kosten. Damit hat der Gesetzgeber eine Begrenzung der Steuer für Kfz-Anhänger festgelegt, von der vorwiegend die Halter eines sehr schweren Hängers profitieren. Vorteilhaft ist diese Regelung hauptsächlich für Halter, die darauf angewiesen sind, mit einem großen und schweren Anhänger zu arbeiten. Für diese Modelle fällt neben dem Höchstbetrag keine weitere Steuer an.
  • Einige Hänger unterliegen nicht der Steuerpflicht. Dazu gehören etwa Anhänger, die ausschließlich zu Sportzwecken oder für ein Hobby benötigt werden. Pferdeanhänger, Bootstrailer, Segelfluganhänger oder Hundetransporter sind somit nicht steuerpflichtig. Auch Arbeitsmaschinen, die wie ein Anhänger gebaut sind, unterliegen nicht der Besteuerung. Darunter fallen diverse Baumaschinen, die man gut als Anhänger an einem Fahrzeug mit sich führen kann.

    Für die Befreiung von der Steuerpflicht ist der Verwendungszweck bei der Zulassung des Anhängers anzugeben. In diesem Fall wird das Modell von Anfang an als von der Steuer befreit eingestuft, sodass der Halter keine Steuer zu zahlen hat. Anhänger, die bis zu maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell fahren, weil sie für die landwirtschaftliche Nutzung gebraucht werden, unterliegen ebenso nicht der Steuerpflicht. Diese Modelle sind auch von der Zulassung befreit und müssen somit nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.

    Das heißt allerdings, dass ein solcher Hänger auch nicht zu anderen Zwecken verwendet werden darf. Ein von der Steuer befreiter Pferdeanhänger darf zum Beispiel nicht für einen Umzug verwendet werden. Streng genommen liegt in diesem Fall eine Form der Steuerhinterziehung vor.

    Äußerlich ist ein Hänger mit Zulassung an einem normalen Kfz-Kennzeichen zu erkennen. Ein von der Steuer befreiter Hänger ist durch ein weißes Schild mit grüner Schrift gekennzeichnet.

    Für einige Anhänger gilt eine Steuerbefreiung nur auf Antrag. Dazu gehören Milchanhänger oder andere Anhänger, die nur für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Der Antrag zur Steuerbefreiung wird dem zuständigen Hauptzollamt vorgelegt, dabei ist schriftlich zu erläutern, warum eine Steuerbefreiung angebracht ist.

  • Um das grüne Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger zu bekommen, muss der Halter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hänger darf zum Beispiel nur von ganz bestimmten Kraftfahrzeugen gezogen werden. Für diese ist ein Anhängerzuschlag in Höhe von 373,24 € zu zahlen. Dieser Anhängerzuschlag entspricht also dem Höchststeuersatz für schwere Anhänger.

    Im Prinzip findet eine solche Verschiebung der Steuerzahlung vom Anhänger zum jeweiligen Fahrzeug statt, mit dem der Hänger gezogen wird. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers unter 10.000 Kilogramm liegt, ist die Steuerbefreiung durch den zusätzlichen hohen Anhängerzuschlag sogar ein Verlustgeschäft. Deshalb sollte sich jeder Halter eines Anhängers genau überlegen und detailliert berechnen, ob eine Steuerbefreiung für den Hänger sinnvoll ist.

    Zu beachten ist außerdem, dass der steuerbefreit zugelassene Hänger nicht mit einem normalen Kraftfahrzeug gezogen werden darf. Je nach Nutzung des Anhängers kann dies für den Halter einen gravierenden Nachteil mit sich bringen.

    Zusammenfassend ist die Steuerbefreiung für den Kfz-Anhänger vorwiegend für größere Betriebe interessant, die eine Vielzahl von Anhängern besitzen und nur wenige Zugfahrzeuge auf sich zugelassen haben. Unter diesen Bedingungen kann man durch eine Steuerbefreiung für den Hänger Geld sparen.

  • Wer die Steuer für den Anhänger nicht bezahlt, obwohl der Anhänger nicht von der Steuer befreit ist oder wer die Auflagen für die Steuerbefreiung nicht vollständig erfüllt, macht sich einer Straftat schuldig. In diesem Fall liegt eine Steuerhinterziehung vor, die entsprechend bestraft wird.

    Angesichts der recht geringen Steuer für Anhänger von durchschnittlicher Größe und Gewicht lohnt es sich kaum, hier Schwierigkeiten mit dem Finanzamt und dem Hauptzollamt zu riskieren.

    Als Steuerhinterziehung gilt übrigens auch, wenn ein Sportanhänger, ein Bootstrailer oder ein Transporter für Pferde oder Hunde als steuerbefreiter Hänger für einen anderen Zweck verwendet wird. Um solche Schwierigkeiten zu umgehen, kann man die steuerbefreiten Anhänger bei der Zulassungsstelle eintragen und anmelden lassen und zahlt dann die Steuer, obwohl dies nicht unbedingt nötig wäre. Unter diesen Voraussetzungen ist es erlaubt, den Hänger beliebig zu nutzen und auch für andere Zwecke als den Sport oder die Landwirtschaft einzusetzen.


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